LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 13.11.2012 (L 2 AS 1559/12 B)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 24.07.2012 wird aus den zutreffenden Gründen des Beschlusses, denen der Senat sich anschließt, zurückgewiesen. Ergänzend weist der [...]