LSG Bayern - Urteil vom 22.11.2012 (L 8 SO 92/08)
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. September 2008 abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 94.491,44 Euro zu bezahlen. Hiervon sind 16.915,25 Euro ab [...]