OLG Köln - Beschluß vom 08.04.2002 (11 W 25/02)
Die zulässige sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat den Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung zu Recht abgelehnt, weil die Zuständigkeit des Landgerichts nicht begründet ist. Der [...]