LAG Köln - Beschluss vom 22.07.2010 (5 Ta 212/10)
Die sofortige Beschwerde des Streitverkündeten und Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 26.04.2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. I. Der Streitverkündete war ursprünglich mit dem weiteren [...]