LAG Hamm - Beschluss vom 18.07.2007 (2 Ta 279/07)
I Die Parteien streiten im Rahmen der Zulässigkeit des Rechtsweges darüber, ob der Kläger als Einfirmenvertreter im Sinne von § 5 Abs. 3 ArbGG anzusehen ist. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf [...]