LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.07.2022 (L 7 AS 1637/20)
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 20.08.2020 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Die [...]