LSG Thüringen - Beschluss vom 26.09.2018 (L 1 JVEG 59/18)
Die Entschädigung der Erinnerungsgegnerin anlässlich der Begutachtung am 25. August 2017 wird auf 89,50 EUR festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. Die Erinnerungsgegnerin [...]