LSG Bayern - Urteil vom 14.07.2015 (LSG Bayern L 5 KR 284/13)
I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 01. Juli 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf [...]