LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.06.2015 (L 11 KR 202/15 B ER)
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 10.03.2015 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, eine Sitzwache jeweils von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr zur Überwachung [...]