LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 12.02.2013 (L 5 AS 57/13 NZB)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 7. Juni 2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Der Kläger und [...]