LSG Bayern - Urteil vom 09.11.2011 (L 12 KA 40/08)
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. November 2007 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, einschließlich der Kosten der [...]