LAG Köln - Urteil vom 13.05.2002 (2 Sa 1191/01)
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten, der bis zum 14.02.2000 bei ihr als Bürovorsteher tätig war, die Zahlung von 7.719,72 DM. Diesen Betrag hat der Beklagte am 27.09.1999 von Herrn G F in bar entgegengenommen und [...]