Ein weiterentwickelter Kinderzuschlag und Verbesserungen beim Wohngeld sollen der Hilfebedürftigkeit vieler Familien entgegen wirken.
Künftig sollen mehr erwerbstätige Eltern mit geringen Einkommen einen Kinderzuschlag auf ihr Einkommen erhalten. Den Zuschlag bekommen Mütter und Väter, die mit ihrem Einkommen den eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Diese Eltern sollen nicht wegen ihrer Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein.
So sehen es Eckpunkte für die neuen Regelungen vor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat.
Am Maximalbetrag beim Kinderzuschlag von 140 Euro je Kind soll sich nichts ändern. Allerdings wird die Mindesteinkommensgrenze deutlich gesenkt, von der an Eltern Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Bei Paarhaushalten beträgt sie künftig einheitlich 900 Euro, bei Alleinerziehenden 600 Euro. Auch das Antragsverfahren soll erleichtert werden.
Dem Wohngeld wird eine Heizkostenkomponente hinzugefügt. Außerdem steigen die Wohngeld-Tabellenwerte und die Miethöchstbeträge um jeweils rund 10 Prozent. Damit wird die Mietentwicklung seit der letzten Wohngeldanpassung vor sieben Jahren nachgezeichnet.
Die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags soll zum 1. Oktober 2008, der Ausbau des Wohngeldes zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 25.03.08