Sozialrecht -

Sozialversicherungsentgeltverordnung mit neuen Sachbezugswerten

Das Bundeskabinett hat am 03.09.2008 den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung beschlossen, die zum 01.01.2009 in Kraft treten soll.

Mitder ErstenÄnderungsverordnung zur Sozialversicherungsentgeltverordnung (bis 2007 Sachbezugsverordnung und Arbeitsentgeltverordnung) werden unter anderem die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2009 angepasst und um rund drei Prozent auf 210 Euro für die Verpflegung und 204 Euro für die Unterkunft angehoben.

Daneben wird durch eine redaktionelle Änderung sichergestellt, dass die Regelung der weiterhin gewährten Beitragsbefreiung für pauschalbesteuerte Zuwendungen zur betrieblichen Altersversorgung ab 012.01.2009 textlich korrekt gefasst ist. Darüber hinaus erfolgt eine rechtliche Klarstellung an die bestehende betriebliche Praxis zur Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Bonusprogramme, zum Beispiel für Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen.

Eine wichtige Erleichterung für die Wirtschaft bringt die Beitragsfreiheit für pauschalbesteuerte Sachleistungen nach § 37b Einkommensteuergesetz an Beschäftigte Dritter, soweit es sich nicht um Beschäftigte von Konzernunternehmen handelt. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Befürchtungen der Wirtschaft, dass die steuerlichen Vergünstigungen für Beschäftigte Dritter durch die bisher bestehende Beitragspflicht zur Sozialversicherung zu erheblichem bürokratischen Aufwand bei dem betroffenen Arbeitgeber führt und von daher der beabsichtigte Entlastungseffekt durch die steuerliche Pauschalregelung keine Wirkung entfalten könnte.

Quelle: BMAS - Pressemitteilung vom 03.09.08