Das Bundeskabinett hat heute der Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) (so genannte "Schweinegrippe") zugestimmt.
Damit wird die Impfung für jeden Versicherten, der sich impfen lassen möchte, von der Krankenkasse bezahlt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat erklärt, für seine Versicherten die Kosten der Impfung ebenfalls zu übernehmen.
Die Durchführung und Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder. Die Einzelheiten dazu werden jeweils zwischen den Ländern und den Krankenkassen in so genannten Impfvereinbarungen geregelt.
Die Verordnung gibt einen Orientierungswert für die Impfvereinbarungen der Kassen in Höhe von 28 Euro für die gesamten Kosten der zweimaligen Impfung vor. Das ist grundsätzlich für eine angemessene und wirtschaftliche Versorgung ausreichend. Für die Kassen ergeben sich Mehrausgaben von rd. 0,6 Mrd. Euro in 2009 und je 10 Prozent zusätzliche Impfbeteiligung in 2010 weitere rd. 0,2 Mrd. Euro Mehrausgaben. Sollten mehr als 50 Prozent der Versicherten geimpft werden, wird der Staat eintreten. Mit den Krankenkassen besteht Einvernehmen, dass eine Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes der Krankenversicherung oder Zusatzbeiträge für die Versicherten deshalb nicht erforderlich sind.
Quelle: BMG - Pressemitteilung vom 19.08.09