Sozialrecht -

Künstlersozialabgabe für Jury von DSDS

Die Juroren der Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) sind Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes. RTL ist deshalb zur Nachzahlung der Künstlersozialabgabe i.H.v. ca. 6 Mio. € verpflichtet.

BSG, Urt. v. 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R

Darum geht es:

In der Sendung „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) kommentiert und bewertet eine prominent besetzte Jury (u.a. mit Musikproduzent Dieter Bohlen) die Auftritte von Nachwuchskünstlern. Für ihre Tätigkeit erhielten die Juroren zwischen 2001 und 2005 ein Gesamthonorar von rund 4 Mio € bei Einzelhonoraren von 60.000 € bis zu 1.200.000 € pro Person und Staffel.

Bei einer Betriebsprüfung im März 2006 wurde ermittelt, dass RTL die Entgelte für die Jurorentätigkeit nicht gemeldet hatte, weildas Unternehmender Auffassung war, dass es sich dabei nicht um künstlerische, sondern um Expertenleistungen handele.

Mit Bescheid vom 29.06.2006 setzte die KSK den Anteil der Künstlersozialversicherung unter Rücknahme der bisherigen Abgabebescheide für die Jahre 2001 bis einschließlich 2005 auf insgesamt 5.913.282,73 € neu fest.

Die dagegen von RTL eingelegten Rechtsmittel sind in allen Instanzen ohne Erfolg geblieben.


Wesentliche Entscheidungsgründe:

Die Honorarzahlung an Juroren in der Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) verpflichtet den produzierenden und ausstrahlenden Fernsehsender zur Künstlersozialabgabe (KSA).

Keine Fachjury mit Expertenstatus

Die aus der Musikbranche stammenden Juroren stellen keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus dar, sondern sind wesentlicher Teil des DSDS-Konzepts. Sie begleiten ihr Urteil über die musikalischen Bemühungen der Kandidaten/-innen mit unterhaltsam gemeinten, oft auch bissigen und die Grenzen des guten Geschmacks gelegentlich übersteigenden Kommentaren und tragen maßgeblich zum Publikumserfolg der abendlichen Sendungen bei, indem sie eine Mischung aus Musikkritik, unterhaltsamer Information und Polemik präsentieren.

Unterhaltungskunst

Diese aktive und zum Teil hochdotierte Mitwirkung an den Unterhaltungsshows weist Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgruppengerichteter Fernsehunterhaltung auf, die auf einer eigenschöpferischen, höchstpersönlichen Leistung der Juroren beruhen und in ihrer Gesamtheit der darstellenden Kunst in Form der Unterhaltungskunst zuzuordnen sind.

Publizistische Elemente

Daneben finden sich bei der Wahrnehmung des Jurorenamtes auch publizistische Elemente, soweit Bewerber/-innen konkret beurteilt und deren musikalische Leistungen fachlich kritisiert werden. Dies gilt allgemein im Rahmen der neuen Formen der sachbezogenen TV-Unterhaltung (sog. "factual entertainment"), wie sie z.B. in "DSDS", "Big Brother" und "Germany's next Topmodel" dargeboten wird.

"Kunst" darf niveaulos sein

DieTatsache, dass die Kommentare und Urteile der Juroren bei den Castings zu "DSDS - Die Show" gelegentlich unsachlich sind und die Grenzen des guten Geschmacks überschreiten, ändert an der Bewertung ihrer Tätigkeit als "künstlerisch im Sinne des KSVG" nichts. Der Senat hat schon immer darauf hingewiesen, dass das Gesetz für die Einbeziehung einer Leistung in die Künstlersozialversicherung keine besondere Gestaltungshöhe voraussetzt. Zudem werden diese Statements zielgerichtet und publikumswirksam gerade als Stilmittel der Unterhaltung eingesetzt und von den Zuschauern auch so verstanden werden; die hohen Einschaltquoten bei DSDS belegen dies.

Quelle: BSG - Pressemitteilungen vom 01.10.09