Sozialrecht -

Kabinett beschließt neuen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung

Nach dem Entwurf des Bundeskabinetts beträgt der neue von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch finanzierte Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 01.01.2009 einheitlich 14,6 Prozent.

Der ermäßigte Beitragssatz für Versicherte ohne Krankengeldanspruch beträgt laut Bundesregierung 14,0 Prozent. Dazu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, den allein die Versicherten tragen müssen.

Das Bundeskabinett hat die neuen Beitragssätze am 07.10.2008 in dem Entwurf einer Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Die Beitragshöhe basiert auf einer Schätzung der Ausgaben durch Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes und des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Der Beitragssatz ist laut Angaben der Bundesregierung so bemessen, dass er mit dem Steuerzuschuss von vier Milliarden Euro die zu erwartenden Ausgaben in vollem Umfang decken soll. Die Krankenkassen bestimmen von diesem Zeitpunkt an also nicht mehr selbst über die Höhe der Beitragssätze. Diese legt fortan die Bundesregierung fest..

Die Festlegung der Beitragssätze ist eine notwendige Voraussetzung für die Errichtung des von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsfonds.

Die endgültige Beschlussfassung im Bundeskabinett über die Verordnung wird am 29.10.2008 erfolgen.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 07.10.08