Sozialrecht -

Arbeitslosengeld II auch bei Eigenheimzulage

Hilfebedürftige können die ansie gezahlte Eigenheimzulage direkt und ohne vorherige Fremd­finanzierung zur Fertigstellungihres Eigenheims verwenden.

Diese Entscheidung des BSGbleibt für alle Fälle relevant, in denen trotz Auslaufens der Förderung auch in Zukunft noch Eigen­heimzulagen in großer Zahl zur Auszahlung gelangen werden.

Sachverhalt:

Der beklagte Grundsicherungsträger hatte dem Kläger die Gewährung von Arbeitslosengeld II ver­sagt, weil er eine ihm gutgeschriebene Eigenheimzulage (5.112 Euro für 2004 und 2005) zur Bestreitung seines Lebens­unterhalts einzusetzen könne und müsse. Bei der Eigenheimzulage handle es sich jedenfalls dann nicht um "privilegiertes", zweckbestimmtes Ein­kommen, wenn sie wie im Falle des Klägers nicht an ein Kreditinstitut oder eine Bausparkasse abge­treten oder in ähnlicher Weise in die Finanzierung eines Eigenheimes eingebunden und somit frei verfügbar sei.

Entscheidung:

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass der Grundsicherungsträger nicht berechtigt war, Grundsicherungsleistungen zu versagen, weil der Hilfebedürftige die an ihn gezahlte Eigenheimzulage direkt und ohne vorherige Fremd­finanzierung zur Fertigstellung seines Eigenheims verwenden will. Die Eigenheimzulage ist bei der Berechnung des Alg II auch dann und insoweit nicht als Einkommen bedarfsmindernd zu be­rücksichtigen, als der Hilfebedürftige die Einheimzulage nachweislich zur baulichen Errichtung einer angemessenen Immobilie in Eigenarbeit verwendet oder er damit entsprechende Handwerker­rechnungen bezahlt. Sind die Ausgaben für Eigenleistungen (Baumaterial usw) oder zur Bezahlung von Handwerkerrechnungen noch nicht erfolgt, reicht es aus, wenn der Hilfebedürftige (Alg-II-Be­zieher) eine entsprechende Verwendungsabsicht darlegt; auch in diesem Fall ist bei der Eigenheim­zulage von zweckgebundenem Einkommen auszugehen. Die vom 4. Senat getroffene Entscheidung bleibt für alle Fälle relevant, in denen trotz Auslaufens der Förderung auch in Zukunft noch Eigen­heimzulagen in großer Zahl zur Auszahlung gelangen werden.

Quelle: BSG - Pressemitteilung vom 30.09.08