Auch mit dem Jahreswechsel 2015/2016 greifen wieder zahlreiche Änderungen im Bereich „Arbeit & Soziales“. Während bei Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld und BAföG die jeweiligen Bedarfssätze erhöht werden, entwickeln sich die Beiträge zur Sozialversicherung unterschiedlich. Die Patientenversorgung und die Pflegeversicherung sollen durch ein Maßnahmenpaket gestärkt und verbessert werden.
Die zentralen Änderungen im Überblick:
Mindestlohn
Ab dem 01.01.2016 gelten in einigen Branchen höhere Mindestlöhne, z.B. in der Abfallwirtschaft, in der Dachdeckerbranche und für Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung.
Hartz IV und Sozialhilfe
Mit dem Jahreswechsel gelten bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II („Hartz IV“ / „ALG II“) neue Regelbedarfssätze:
- Alleinstehende und Alleinerziehende: 404 €
- Volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft: jeweils 364 €
- Übrige volljährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bzw. Volljährige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 324 €
- Nichtvolljährige Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr: 306 €
- Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 270 €
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 237 €
Die Regelbedarfsstufen 1 bis 6 bei der Sozialhilfe nach dem SGB XII werden entsprechend den aufgeführten Hartz IV-Regelsätzen angepasst.
Arbeitslosengeld
Wer überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausübt, kann auch in 2016 die Sonderregelung bei der Anwartschaftszeit zum Arbeitslosengeld (SGB III) in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann in diesen Fällen auch schon durch Versicherungszeiten von mindestens sechs Monaten gegeben sein.
Kurzarbeitergeld
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wird gesetzlich von sechs auf zwölf Monate verlängert. Bislang wurde diese Verlängerung regelmäßig nur durch Rechtsverordnung vollzogen.
Wohngeld
Zum neuen Jahr tritt die „Wohngeldreform“ in Kraft. Zum einen erhalten Empfänger mehr Wohngeld. Die Neuberechnung berücksichtigt dabei nicht nur den Anstieg der Kaltmieten, sondern auch die Kosten von Heizung und Wasser. Zum anderen soll auch die Anzahl der Bezieher deutlich ansteigen. Die Bundesregierung rechnet mit ca. 320.000 Haushalten, die durch die Reform zusätzlich einen Wohngeldanspruch erwerben.
BAföG
Mit dem Schuljahr 2016 und dem Wintersemester 2016/2017 steigen die BAföG-Sätze um 7 %. Studenten mit eigener Wohnung können dann monatlich bis zu 735 € beanspruchen. Gleichzeitig erhöhen sich auch die Freibeträge beim Einkommen der Eltern.
Rentenversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben die Beitragssätze stabil. Bei der allgemeinen Rentenversicherung verbleibt der Beitragssatz bei 18,7 %, bei der knappschaftliche Rentenversicherung liegt er 2016 bei 24,8 %. Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im kommenden Jahr monatlich 84,15 €. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt im Westen von 6.050 € auf 6.200 € im Monat - im Osten steigt sie von 5.200 € auf 5.400 €.
Durch die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters bei der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Für Versicherte des Jahrgangs 1951 - ohne Anspruch auf Vertrauensschutz – gilt dann eine Altersgrenze von 65 Jahren und fünf Monaten. Für die darauf folgenden Jahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze um je einen weiteren Monat - danach erfolgt die Anhebung in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang.
Krankenversicherung
Der Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen in 2016 beträgt 14,6 %. Die Krankenkassen können aber einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in 2016 liegt bei 1,1 % - allerdings können die Krankenkassen hiervon abweichen.
Die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich ist, erhöht sich von jährlich 54.900 € auf 56.250 €.
Patientenversorgung und Pflege
Ab Ende Januar 2016 sind die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung für die Vermittlung kurzfristiger Facharzttermine zuständig. Wenn eine vierwöchige Wartezeit überschritten wird, muss eine entsprechende ambulante Krankenhausbehandlung ermöglicht werden.
Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, können ab Oktober 2016 nach dem sog. „E-Health-Gesetz“ einen Medikationsplan beanspruchen - zunächst in Papierform. Medikationsplan und Notfalldaten sollen dann später auch über die elektronische Gesundheitskarte abgerufen werden können.
Am 08.12.2015 ist zudem das „Hospiz- und Palliativgesetz“ in Kraft getreten. Demnach haben gesetzlich Versicherte Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse sie über Palliativ- und Hospizleistungen berät.
Pflegedürftige haben - losgelöst davon, ob ihre Pflegebedürftigkeit auf körperlichen oder geistigen Erkrankungen beruht - künftig gleichermaßen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegende Angehörige haben ab 01.01.2016 Anspruch auf eine Pflegeberatung.
Deubner Verlag v. 28.12.2015