Miet- und WEG-Recht -

Auch nachts sollen Mieter nicht frieren

LG Wuppertal, Urt. v.05.04.2012 - 16 S 46/10

Nach einem Rechtsstreit wegen nächtlicher Kälte in der Mietwohnung kann ein Ehepaar nun in wärmeren vier Wänden leben. In den Räumen werde jetzt die gewünschte Raumtemperatur von 18 Grad erreicht, beide Seiten seien sich einig, teilte das Landgericht Wuppertal mit. Die Kosten des Rechtsstreits seien von der Vermieterin zu zahlen.

Darum geht es

Geklagt hatte ein Ehepaar aus Solingen, weil in seiner Wohnung in kalten Winternächten trotz voll aufgedrehter Heizung nur Temperaturen von bis zu 15 Grad herrschten. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht noch entschieden, ein zeitweises Absinken der Temperatur nachts auf 15 Grad sei hinzunehmen. Es gebe ja warme Bettdecken. Angeblich war die Heizung nach den Beschwerden der Mieter mehrfach nachgestellt worden. Die Richter am Landgericht in Wuppertal hatten im Berufungsverfahren darauf hingewiesen, dass eine Raumtemperatur von 18 Grad im Winter auch nachts angebracht sei. Daraufhin wurde der Sachverständige eingeschaltet. Dieser hatte herausgefunden, dass die Anlage sich nachts komplett abschaltete und in besonders kalten Nächten nur durch die Frostschutzfunktion bis plus fünf Grad heizte. Die beklagte Genossenschaft ließ daraufhin die Anlage neu einstellen.

Quelle: dpa, Redaktion - vom 05.04.12