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+++Tipp+++ Checkliste Umgang: Klären Sie gleich im ersten Mandantengespräch die wichtigsten Punkte, um zu einer tragfähigen Umgangsvereinbarung zu kommen – immer mit dem Fokus auf das Kindeswohl. Hier klicken und gratis downloaden! |
1. Umgangregelung – AKTUELL: Beim Umgangsrecht ist Kindeswohl das alles entscheidende Kriterium. Wenn Eltern sich nicht einig werden können, was für ihr Kind bei einer Trennung das Beste ist, dann muss dies der Familienrichter entscheiden. In Zeiten der Corona-Pandemie sind noch weitere Herausforderungen hinzugekommen, die das Umgangsrecht aktuell bestimmen. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden kurzen Video.
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Weitere Beiträge rund um das Thema Umgang:
Kindeswohl: Keine Umgangsregelung mit Vertragsstrafe. Der BGH hat entschieden, dass eine Elternvereinbarung, die den persönlichen Umgang mit dem Kind nach der Scheidung bzw. Trennung mit einer Vertragsstrafe verknüpft oder den Umgang mit einer vertragsstrafenähnlichen Klausel erzwingen soll, sittenwidrig ist. Die gerichtliche Kontrolle des Kindeswohls darf durch die vollstreckbare Umgangsvereinbarung nicht umgangen werden. Hier mehr erfahren zu BGH, Beschl. v. 31.01.2024 - XII ZB 385/23.
Trennung: Umgangsrecht mit dem Hund? Haben die Lebenspartner zusammen einen Hund gehalten, so können sie nach einer Trennung verlangen, dass jedem der Ex-Partner eine Art „Umgangsrecht“ mit dem Tier eingeräumt wird. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden und einen Mann nach Trennung von seinem Partner dazu verurteilt, in eine „Verwaltungs- und Benutzungsregelung“ für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen. Hier erfahren Sie mehr.
„Umgangsregelung Abänderung“. Ihre Mandantin ist unzufrieden mit der aktuellen Umgangsregelung. Sie beauftragt Sie, beim Familiengericht eine Abänderung zu beantragen. Ein typischer Fall mit Lösung und einem passenden Antragsmuster zeigt Ihnen, wie Sie vorgehen sollten, damit der Antrag Erfolg hat. Hier klicken und zur Seite „Umgangsregelung Abänderung“ wechseln.
„Umgangskosten“. Grundsätzlich trägt jeder die Kosten für den Umgang selbst. Ausnahmen, die Sie als Anwalt im Familienrecht kennen müssen, sind das echte und das unechte Wechselmodell, aber die Rechtsprechung erkennt weitere Ausnahmen an. Alles zu den Umgangskosten finden Sie hier.
„Betreuter Umgang“. In Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist, kommt als milderes Mittel zu einem Ausschluss des Umgangs betreuter Umgang in Betracht. Auf dieser Seite finden Anwälte alles Wichtige zum betreuten Umgang: eine Fallösung, praxisrelevante Informationen und aktuelle Rechtsprechung.
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