So freundlich die Straßenverkehrsnovelle und die neue StVO 2020 daher kommen, so böse kann es für Ihre Mandanten enden. Natürlich sind mehr Klimaschutz und mehr Sicherheit für Fahrradfahrer begrüßenswert – jedoch sind Sie als Verkehrsrechtsanwalt ab sofort mit der Schattenseite der Reform beschäftigt: Drastische Strafen, Fahrverbote bereits bei geringeren und eben nicht erst bei groben oder beharrlichen Pflichtverstößen.
Und ein Monat Fahrverbot kann je nach Beruf schon zu existenziellen Problemen führen. Auf diesen Seiten erfahren Sie – kurz gesagt –, wie Sie Ihre Mandanten im Fall der Fälle doch noch „rausholen können!“
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+++Tipp+++ In unserem Spezialreport zur StVO Novelle 2020 (NEU: Aktualisiert auf Stand Oktober 2021) erfahren Sie die Möglichkeiten, die Sie vor Gericht haben, um Ihre Mandanten vor drastischen Strafen zu schützen – Hier klicken und kostenlos downloaden.
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In unserem Spezialreport und auf diesen Themenseiten erhalten Sie:
Alle relevanten Fakten und Informationen zur neuen StVO 2020
- Vom Gesetzentwurf bis zum Inkrafttreten: Der Gesetzgebungsprozess der StVO Novelle – hier weiterlesen.
- Das „Fahrradland“: Maßnahmen der StVO Novelle für mehr Sicherheit von Radfahrern – hier weiterlesen.
- Maßnahmen zum Klimaschutz: Neuregelungen für Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge – hier weiterlesen.
- Neue Regelungen für Bußgelder, Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen und sonstige neue Regelverstöße – hier weiterlesen.
Konkrete Handlungsempfehlungen, wie Sie auch nach der Einführung der Straßenverkehrsnovelle empfindliche Fahrverbote von Ihren Mandanten abwenden – hier im Spezialreport „Die Straßenverkehrsnovelle 2020“ weiterlesen.
Die neuen Bußgeldtabellen, die sich aus der StVO Novelle ergeben.
StVO Novelle 2020: Gesetzestexte und Dokumente
Über die nachfolgenden Links rufen Sie alle relevanten Gestzestexte und Dokumente rund um das Gesetzgebungsverfahren zur StVO Novelle 2020 auf:
[PDF] StVO Novelle im Bundesgesetzblatt: Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
[PDF] Beschluss Bundesrat: Drucksache 591/19 (Beschluss)
[PDF] BR Ausschussempfehlungen: Drucksache 591/1/19
[PDF] Gesetzentwurf der Bundesregierung: Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 591/19
Welche Änderungen bringt die StVO Novelle? Der Kurzüberlick
Nachfolgend sehen Sie stichpunktartig die wichtigsten Änderungen der Straßenverkehrsnovelle. Für weitere Informationen und Hintergründe nutzen Sie die weiterführenden Links weiter oben:
- Zum Schutz der Zweiradfahrer wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt, das mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, somit Fahrrädern und auch Motorrädern verbietet.
- Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern einhalten.
- Die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 20 km/h werden verdoppelt.
- Sowohl inner- als auch außerorts (!) gibt es bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h einen Punkt (bisher: ab 21 km/h). Die Bußgelder betragen 70 € bzw. 60 € und werden damit verdoppelt.
- Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts) bzw. 26 km/h (außerorts) drohen 2 Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
- Wer keine Rettungsgasse bildet, wird künftig mit 200–320 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot belegt. Wer eine solche benutzt, zahlt künftig 240–320 €. Eine Behinderung oder konkrete Gefahr muss nicht mehr vorliegen.
- Lkws ab 3,5 Tonnen dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Verstöße werden mit 70 € und einem Punkt geahndet.
- Für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung der Einsatzoder Rettungsfahrzeuge droht nun neben einem Bußgeld von 100 € ein Punkt.
- Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das (auch kurzfristige) Halten auf Schutzstreifen kostet künftig 55 €. Wird hierdurch ein Verkehrsteilnehmer behindert, wird dies mit 70 € und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.
- Die Benutzung von Radarwarnern auf Mobiltelefonen und Navis wird mit 75 € und einem Punkt geahndet.
Alle bisher erschienenen Beiträge dieser Themenseite auf einen Blick: