„Sie ist da! Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft. Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter! Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge. Und ab sofort wird jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert.“ (Bundesminister Andreas Scheuer)
Ein hehres Ziel verkündete unser Bundesverkehrsminister damit am Montag, 27.04.2020, einen Tag also, bevor die „Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 20.04.2020 (kurz: StVO-Novelle) in Kraft trat.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer verkehrsrechtlicher Regelungen im Herbst 2019 vorgelegt.
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Der Bundesrat hat der Novelle am 14.02.2020 mit Maßgaben zugestimmt. Das Kabinett hat die Novelle am 23.03.2020 in der Fassung mit den Änderungen des Bundesrates zu Kenntnis genommen.
Die Novelle wurde am Montag, 27.04.2020, im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2020, Teil 1, Nr. 19) veröffentlicht und trat am Dienstag, 28.04.2020, in Kraft.
Übergangsregelung
Eine Übergangsregelung sieht das Gesetz nicht vor. Es gilt weiterhin das Tattagsprinzip.
Alle Verkehrsverstöße, welche bis zum 27.04.2020 um 23.59 Uhr begangen werden, werden noch nach den alten Regelungen geahndet. Für alle Verstöße ab dem 28.04.2020 um 0.00 Uhr gelten die neuen, schärferen Regelungen der StVO-Novelle.
Fazit: StVO Reform 2020
Der Praktiker mag zwar aus gutem Grund Kritik an der Novelle üben, die unter der Maxime „schwächere Verkehrsteilnehmer schützen“ steht, aber unglücklicherweise mit einigen erheblichen Verschärfungen der Geldbußen und einem erheblich erweiterten Anwendungsbereich für die Verhängung von Fahrverboten einhergeht. Doch wird der Verkehrsteilnehmer mit den Änderungen leben und sich auf sie einstellen müssen.
Deshalb stellen wir Ihnen auf diesen Themenseiten sowie in unserem Spezialreport „Die Straßenverkehrsnovelle 2020“ alle nötige Informationen und Praxistipps zur Verfügung, mit denen Sie die Herausforderungen der neuen Regelungen meistern.
Ziel dieses Reports ist es daher nicht a priori, die Novelle kritisch zu würdigen, sondern ihre wesentlichen Ergebnisse darzustellen und dem hiermit befassten Praktiker Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben. Natürlich in der Hoffnung, dass es den Neuregelungen dennoch gelingen möge, unsere Mobilität sicherer und den Straßenverkehr berechenbarer zu machen. Laden Sie Ihren Spezialreport hier kostenlos herunter.
RA Christian Sitter, Gotha