Die überwiegend allgemein gehaltenen Regeln zum Bauvertrag und zum Werkvertrag sollen konkretisiert und verschärft werden. Das will die Regierung mit einer „Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ umsetzen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde bereits Anfang 2016 veröffentlicht.
Weil die geplanten Neuregelungen jedoch insbesondere bei der Baubranche auf heftigen Widerstand gestoßen sind, hat sich das Gesetzgebungsverfahren über ein Jahr hingezogen.
Auf dieser Seite werden wir Sie deshalb regelmäßig mit neuen Informationen rund um das neue Bauvertragsrecht versorgen.
Aktuell
Neues Bauvertragsrecht ist verabschiedet!
Ende März hat die Reform des Bauvertragsrecht den Bundesrat passiert. Damit ist der Weg nun frei: Die Reform wird am 01.01.2018 in Kraft treten!
Unser Tipp: Informieren Sie sich gleich über die zahlreichen Änderungen durch das neue Bauvertragsrecht mit unserem Gratis-Report zur Reform: Klicken Sie hier und laden Sie sich den Report jetzt kostenlos herunter!
Aktuell
Bundestag sagt ja zum neuen Bauvertragsrecht!
Ohne weiteren Änderungsbedarf hat der Bundestag der Reform des Bauvertragsrecht in seiner Sitzung am 9.3.2017 zugestimmt.
Damit steht der Reform im Prinzip nichts mehr im Wege. Es muss nur noch die Bundesratssitzung Ende März überstehen – dann kann es planmäßig am 1.1.2018 in Kraft treten. Klicken Sie hier und lesen Sie weiter!
Themenseite
Neues Bauvertragsrecht: Konkrete Pläne liegen vor!
Konkrete Pläne zum neuen Bauvertragsrecht ab 1.1.2018 liegen endlich vor. So umfasst die Reform nun neue Vertragstypen, die ins BGB aufgenommen werden und für mehr Rechtssicherheit sorgen sollen. Daneben legt der Gesetzgeber insbesondere einen starken Fokus auf den Verbraucherschutz.
Auf unserer Themenseite zum neuen Bauvertragsrecht geben wir Ihnen einen konkreten Überblick über die wichtigsten Neuerungen durch das Gesetz. Klicken Sie hier zum Weiterlesen.
Artikel
Neue Vertragstypen geplant
Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag – der Gesetzgeber will mit dem neuen Bauvertragsrecht endlich Klarheit schaffen und überführt nun konkrete Regelungen zu Bauverträgen in das BGB.
Welche Besonderheiten die einzelnen Vertragstypen aufweisen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Klicken Sie hier zum Weiterlesen.
Download
Gratis-Spezialreport zum neuen Bauvertragsrecht
Alle wichtigen Änderungen durch die Reform des Bauvertragsrechts kompakt und auf den Punkt gebracht.
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Artikel
Neues Anordnungsrecht in § 650 BGB
Der Gesetzgeber greift Verbrauchern unter die Arme und verschärft das bereits bekannte Anordnungsrecht. Jetzt können Bauherren auch nachträglich den Werkerfolg abändern – und damit zusätzliche Leistungen anordnen.
In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf § 650 BGB und das neue Anordnungsrecht. Klicken Sie hier zum Weiterlesen.
Artikel
Änderungen im Werkvertragsrecht
Punktelle Änderungen erfolgen im Werkvertragsrecht, um es besser an die neuen Anforderungen von komplexen und langen Bauvorhaben anzupassen.
Neue Regelungen zur Abschlagszahlung und zur Kündigung stärken außerdem den Verbraucherschutz. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zu den praxisrelevanten Punkten des neuen Werkvertragsrecht. Klicken Sie hier zum Weiterlesen.
Artikel
Änderungen der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Als Reaktion auf die EuGH-Rechtsprechung (EuGH, Urteil vom 16.6.2011, C 65/09; C 87/09) soll die kaufrechtliche Mängelhaftung bei der Leistungskette abgeändert werden. Der Gesetzgeber erhofft sich von der Neuregelung insbesondere eine Entlastung von Werksunternehmen.
Wie die praktische Ausgestaltung der Neuregelungen zur kaufrechtlichen Mängelhaftung in Zukunft aussehen, haben wir in diesem Beitrag für Sie aufbereitet. Klicken Sie hier zum Weiterlesen.
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung zur Verabschiedung durch den Bundestag
Auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz hat der Bundestag am 9.3.2017 der Reform des Bauvertragsrechts zugestimmt. Klicken Sie hier für die Vollansicht der Beschlussempfehlung.
Stellungnahme
Stellungname des Bundesrat zum neuen Bauvertragsrecht
In der Stellungnahme am 11.04.2016 fordert der Bundesrat umfangreiche Änderungen am neuen Bauvertragsrecht. Und damit ist er nicht allein - auch die Baubranche schließt sich den Forderungen an. Klicken Sie hier für die Vollansicht der Stellungnahme.
Gesetzesentwurf
Regierung veröffentlicht Entwurf zum neuen Bauvertragsrecht
Am 11.03.2016 war es soweit: Die Bundesregierung präsentierte den Gesetzesentwurf zum neuen Bauvertragsrecht. Das Gesetz trägt den Titel „Entwurf einer Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“. Klicken Sie hier für die Vollansicht.
Referentenentwurf
BMJV: Referentenentwurf eines neuen Bauvertragsrecht
Konkrete Pläne für ein neues Bauvertragsrecht gab es bereits Ende September 2015. Das BMJV hatte einen ersten Referentenentwurf veröffentlicht. Klicken Sie hier für die Volltextansicht.