Unsere Übersichtsseite zur Reform: Hier finden Sie alle Artikel, Downloads und offiziellen Dokumente rund um das Bauvertragsrecht ab 1.1.2018.
Aktuell
Bauvertragsrecht ist verabschiedet: Länderkammer sagt ja!
Ohne Änderungsvorschläge hat das neue Bauvertragsrecht den Bundesrat Ende März 2017 passiert. Damit kann die Reform planmäßig Anfang 2018 in Kraft treten – genauer: am 01.01.2018.
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Aktuell
Bauvertragsrecht 2018 ist durch den Bundestag!
Am 9.3.2017 hat der Bundestag der Bundestag dem Entwurf eines neuen Bauvertragsrecht 2018 zugestimmt – damit ist die Reform ihrer Verabschiedung endlich einen Schritt näher!
Nun fehlt nur noch die Verabschiedung durch den Bundesrat. Dieser wird Ende März über die Reform entscheiden. Hier weiterlesen!
Artikel
§ 650 BGB: Das neue Anordnungsrecht
Wünsche und Bedürfnisse des Bauherren kann er mit dem neuen Bauvertragsrecht 2018 bald als konkreten Änderungsbedarf an seinen Vertragspartner weitergeben.
Der Gesetzgeber hat dazu ein neues Anordnungsrecht vorgesehen, durch das er den Bauvertrag unter bestimmten Voraussetzungen abändern kann. Hier weiterlesen!
Download
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Artikel
Bauvertragsrecht 2018: Die neuen Vertragstypen
Ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers: Er will das Bauvertragsrecht grundlegend verbraucherfreundlicher gestalten – aber dabei nicht die Bedürfnisse von Handwerkern und anderen Dienstleistern aus der Sicht verlieren.
Um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, fasst er daher bestimmte vertragliche Besonderheiten bei Bauverträgen zu neuen Vertragstypen zusammen. Deren konkrete Regelungen finden jetzt Einzug in das BGB. Hier weiterlesen!
Artikel
Kaufrechtliche Mängelhaftung: Das ist neu
Eine gute Nachricht für alle Unternehmer: Mit Verweis auf die EuGH-Urteile C65/09 und C 87/09 vom 16.6.2011 geht der Gesetzgeber auch die kaufrechtliche Mängelhaftung an und überarbeitet sie grundlegend.
Künftig sollen demnach Unternehmer nicht nur Ansprüche für mangelhafte Ware gegenüber anderen Unternehmern geltend machen können – sondern auch Aufwendungen für Aus- und Einbau dieser Waren! Hier weiterlesen!
Themenseite
Bauvertragsrecht 2018: Die Themenseite
Nach mehr als einem Jahr liegen nun Pläne für die Reform des Bauvertragsrecht vor. Einen besonderen Fokus legt der Gesetzgeber dabei auf den Verbraucherschutz – neue Vertragstypen, neue Widerrufs- und Belehrungspflichten und weitere Änderungen sorgen dabei für Rechtsicherheit.
Auf unserer Themenseite zum Bauvertragsrecht 2018 geben wir Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Änderungen zur Reform. Hier weiterlesen!
Artikel
Werkvertragsrecht: Diese Anpassungen sind notwendig
Immer komplexere und längere Bauvorhaben strapazieren das derzeitige Werkvertragsrecht. Um es besser an die neuen Anforderungen anzupassen, sieht der Gesetzgeber deshalb im Rahmen des Bauvertragsrecht 2017 eine breite Reihe an Gesetzesänderungen vor.
Eine konkrete Übersicht zu den wichtigsten Änderungen beim Werkvertragsrecht geben wir Ihnen jetzt in diesem Beitrag. Hier weiterlesen!
Gesetzentwurf
Bauvertragsrecht 2018: Der aktuelle Gesetzentwurf
Der aktuelle Entwurf zum Bauvertragsrecht 2018 geht aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 8.3.2017 hervor. Hier klicken für Volltextansicht.