Neues Nachweisgesetz: So meistern Ihre Mandanten die strengeren Nachweispflichten für Arbeitgeber

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Vor wenigen Tagen, am 23.06.2022, hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 in nationales Recht beschlossen, mit der – wie es in der Richtlinie heißt – transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union („Arbeitsbedingungenrichtlinie") geschaffen und die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarkts gefördert werden sollen. Die Zustimmung des Bundesrats, die Ende Juli ansteht, ist lediglich eine Formalie.

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Das Gesetz, das bereits am 01.08.2022 in Kraft tritt, führt zu weitreichenden Änderungen im Nachweisgesetz, die künftig bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge zu beachten sind. Besonders gravierend ist die Regelung, wonach ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € für jeden Verstoß (§ 4 NachwG n.F.) geahndet werden kann.

Für Arbeitgeber besteht daher dringender Handlungsbedarf bei der Ausformulierung neuer Arbeitsverträge.

 

Bisherige Nachweispflichten

Das Nachweisgesetz führt bislang eher ein Schattendasein. Es verpflichtet den Arbeitgeber, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen (Bezeichnung und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort und -zeit, eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit sowie Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, Urlaubsdauer und die Kündigungsfrist) schriftlich festzuhalten, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Pflichten, kann der Arbeitnehmer bislang lediglich einen Erfüllungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, also von diesem eine den Anforderungen des Nachweisgesetzes genügende Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen verlangen. Zudem kommt ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer gerade aus dem Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Pflichten aus dem Gesetz ein finanzieller Schaden entsteht.

Gesetzestexte: Änderungen im Nachweisgesetz und anderen Gesetzen

(PDF) Regierungsentwurf vom 6.4.2022 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts

(PDF) Referentenentwurf vom 14.01.2022

Spezialreport: Strengere Nachweispflichten für Arbeitgeber

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