Umfang, Aufrechnung gegen die Insolvenzasse, Massegläubiger, Pflichten des Insolvenzverwalters bei Verwaltung der Insolvenzmasse und mehr: Unsere Themenseite bietet Ihnen als Anwalt kompakt alle mandatsrelevanten Informationen über die Insolvenzmasse auf einen Blick! So sind Sie rundum informiert und stellen die optimale Beratung Ihres Mandaten sicher!
Was zählt alles zum Umfang der Insolvenzmasse, welche Rechte und Ansprüche sind pfändbar und welche nicht? In unserem ausführlichen Fachbeitrag finden Sie alle Details zum Umfang der Insolvenzmasse. Lesen Sie weiter!
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Unter welchen Voraussetzungen ist eine Aufrechnung gegen die Insolvenzmasse nach den §§ 94 ff. InsO zulässig? Was müssen Sie über Erklärung und Wirkung der Aufrechnung gegen die Insolvenzmasse wissen? Hier finden Sie die Antworten!
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Gläubiger, deren Ansprüche vorweg aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind, gelten als Massegläubiger i.S.d. § 53 InsO. Ihre Ansprüche stellen aus der Sicht der Insolvenzmasse Verbindlichkeiten dar, für die diese unmittelbar haftet. Was passiert, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Masseverbindlichkeiten abzudecken? Die Antworten auf diese und weitere Fragen zum Massegläubiger finden Sie hier!
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Erfahren Sie in unserem ausführlichen Fachbeitrag, was Sie über Vollstreckungsverbote in die Insolvenzmasse während des Insolvenzverfahrens wissen müssen!
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Übernahme der Insolvenzmasse, Hinterlegung und Siegelung, Aufzeichnung und Aufbewahrung von Unterlagen: Alle Details über die Aufgaben und Pflichten des Insolvenzverwalters bei der Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse finden Sie, wenn Sie hier klicken!
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