Wirft Ihr insolvenzrechtliches Mandat Fragen zur Freigabe von Massegegenständen auf und Sie sind auf der Suche nach einer Seite, die Ihnen rasch die passenden Antworten und konkrete Informationen liefert? Dann lesen Sie unbedingt bis zum Schluss! Hier finden Sie alle Details über die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters, die rechtlichen Wirkungen und die Besonderheiten bei der Freigabe einer selbständigen Tätigkeit!
Der Insolvenzverwalter kann Gegenstände aus der Insolvenzmasse freigeben. Dies geschieht durch eine Freigabeerklärung. Was ist eine unechte, was eine echte Freigabe von Massegegenständen? Was sind die Voraussetzungen der Freigabeerklärung? Ist die Freigabeerklärung anfechtbar? Kann der Insolvenzverwalter durch Freigabe eines belasteten (kontaminierten) Grundstücks die Haftung der Insolvenzmasse abwenden? Hier finden Sie die Antworten!
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Welche Wirkung hat es, wenn der Insolvenzverwalter die Freigabe eines vom Schuldner rechtshängig gemachten Anspruchs erklärt? Was gilt beispielsweise für die Kraftfahrzeugsteuer, wenn der Insolvenzverwalter ein Kraftfahrzeug freigibt? Unser Fachbeitrag informiert Sie über die rechtlichen Wirkungen der Freigabe von Massegegenständen! Lesen Sie weiter!
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Wenn der Schuldner als natürliche Person eine selbständige Tätigkeit ausübt, kann der Insolvenzverwalter die Freigabe der selbständigen Tätigkeit erklären. In welcher Form muss der Insolvenzverwalter die Freigabe gegenüber dem Insolvenzgericht anzeigen? Erstreckt sich die Freigabe auf ein Geschäftskonto? Was geschieht, wenn der Schuldner seine künftigen Einkünfte aus seiner selbständigen Tätigkeit vor Verfahrenseröffnung wirksam abgetreten hat? Unser Fachbeitrag beantwortet diese und viele weitere spannende Fragen zur Freigabe einer selbständigen Tätigkeit. Klicken Sie hier!
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