Bei Fragen der fehlenden Fahreignung geht es in erster Linie um körperliche, geistige oder charakterliche Mängel. In welchen Konstellationen die Fahreignung Ihres Mandanten von Relevanz sein kann und wie Sie als Verteidiger mit Fragen rund um die Fahreignung Ihres Mandanten umgehen können, lesen Sie hier.
Soll nach strafgerichtlicher Entziehung die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, geht es fast ausschließlich darum, ob die Fahreignung wiedererlangt wurde. Ihre Aufgabe als Anwalt ist es dann zu prüfen, ob Ihr Mandant die Fahreignung wiedererlangt hat. Worauf es für die Wiedererlangung der Fahreignung ankommt, erfahren Sie in unserem Fachbeitrag!
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Bei Verkehrsverstößen muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen der strafrechtlichen Ahndung einerseits und der verwaltungsrechtlichen Punktebewertung im Rahmen der Fahreignungsbeurteilung andererseits. Welchen Einfluss die Punktebewertung auf die Bewertung der charakterlichen Fahreignung hat und worauf sich Ihre Verteidigung bei drohender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Fahreignung Ihres Mandanten konzentrieren sollte, lesen Sie hier!
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Im Zusammenhang mit den Punkten Ihres Mandanten im Fahreignungsregister kann es zu verschiedenen Verteidigunssituationen kommen: Von einer Ermahnung oder Verwarnung bis hin zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Fahreignung. Je nach Konstellation stellen sich andere Fragen rund um die Fahreignung Ihres Mandanten. Wann sollten Sie Ihrem Mandanten zur Teilnahme an einem Fahreignunsseminar zu raten? Unter welchen Umständen greift die Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG? Wie können Sie vorgehen, um nachträglich die Bestands- oder Rechtskraft eines Bußgeldbescheids oder einer Verurteilung zu beseitigen? Antworten finden Sie in unserem Praxisleitfaden.
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Auch außerhalb des Fahreignung-Bewertungssystems kann die Behörde die Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung entziehen. Unter welchen Umständen die Verwaltungsbehörde eine fehlende Fahreignung annimmt und welche Rechtsschutzmöglichkeiten sinnvoll sind, lesen Sie hier!
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Außerhalb des Fahrerlaubnis-Bewertungssystems kann die Behörde auch weitere Maßnahmen auf eine mangelnde Fahreignung Ihres Mandanten stützen. Insbesondere ist hier an eine Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens zu nennen. Wann diese rechtmäßig ist, weche Rechtsfolgen das ein Fahreignungsgutachten hat und wie Sie als Verteidiger jetzt vorgehen können, lesen Sie in unserem Praxisleitfaden!
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