Verkehrsdelikte, die Betäubungsmitteleinfluss voraussetzen und/oder unter Betäubungsmitteleinfluss begangen werden, haben fast immer auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Entweder wird diese bereits wegen fehlender Fahreignung durch das Strafgericht entzogen, und die Betäubungsmittelproblematik und die damit einhergehende Frage der Fahreignung spielt dann im Neuerteilungsverfahren eine Rolle. Oder aber es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung durch die Verwaltungsbehörde selbst. Alles Wissenswerte rund um die verschiedenen Varianten der Betäubungsmittelproblematik im Zusammenhang mit Fragen der Fahreignung lesen Sie hier.
Dazu für Sie: Zahlreiche Hinweise für eine erfolgreiche Verteidigung inklusive Muster für die anwaltliche Praxis!
Bei Konsum sogenannter harter Drogen entfällt die Fahreignung unabhängig davon, ob konkrete Ausfallerscheinungen i.S.v. Fahruntüchtigkeit beim Betroffenen zu verzeichnen waren. Bei Konsum anderer Betäubungsmittel, insbesondere Cannabis, ist eine Einzelfallbewertung vorzunehmen. Lesen Sie weiter in unserem Praxisleitfaden.
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Nimmt Ihr Mandant ein psychoaktiv wirkendes Betäubungsmittel ärztlich verordnet und in Übereinstimmung mit der ärztlichen Verschreibung ein, erscheint es denkbar, dass die Fahreignung weiterhin besteht. In welchen Konstellationen das möglich ist und wie Sie hier argumentieren können, lesen Sie in unserem Praxisleitfaden!
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Die wegen Betäubungsmittelkonsums oder -abhängigkeit verlorengegangene Fahreignung kann wiedererlangt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Besonderheiten bei der verlorenen Fahreignung wegen Cannabiskonsums zu beachten sind, lesen Sie in unserem Fachbeitrag.
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Beispielsfall: Ihrem Mandanten wurde mit Bescheid auf Grundlage des § 3 FeV das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen mangelnder Fahreigung untersagt, nachdem er unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat. Ist der Bescheid im Übrigen rechtmäßig, können Sie ihn dennoch mit Berufung auf das Fehlen einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage für § 3 FeV anfechten. Welche Argumente Sie dazu vortragen sollten, lesen Sie hier - praktisch vorformuliert in einem Musterschreiben!
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