Verkehrsstraftaten, die Alkoholeinfluss voraussetzen und/oder unter Alkoholeinfluss begangen werden, haben fast immer auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Entweder wird diese bereits wegen fehlender Fahreignung durch das Strafgericht entzogen und die Alkoholproblemantik und die damit einhergehende Fahreignung spielt dann im Wiedererteilungsverfahren eine Rolle. Oder aber es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung durch die Verwaltungsbehörde selbst. Für beide Situationen in dem Komplex Alkohol und Fahreignung zeigt unser Praxisleitfaden Ihnen wirkungsvolle Verteidigungsstrategien - inklusive praktischer Muster!
Im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn sind für den Zusammenhang zwischen Fahreignung und Alkohol zu unterscheiden: Alkoholmissbrauch, Alkoholabhängigkeit und der Zustand nach Beendigung des Alkoholmissbrauchs bzw. der Alkoholabhängigkeit. Alles Wissenswerte rund um den Zusammenhang Fahreignung und Alkohol erfahren Sie in unserem Fachbeitrag!
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In unserem Praxisleitfaden zeigen wir Ihnen Vereidigungsstrategien für folgenden Beispielsfall auf: Ihr Mandant begehrt die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung aufgrund fehlender Fahreignung wegen einer Alkoholfahrt ohne vorherige Durchführung einer MPU. Zusätzlich für Sie: Ein praktisches Muster zu Verpflichtungsklage und Antrag nach § 123 VwGO für diesen Fall - ganz einfach downloaden und ausfüllen!
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Beispielsfall: Ihr Mandant wurde wegen einer Alkoholfahrt zu einer Geldstrafe rechtskräftig verurteilt. Nun hat die Fahrerlaubnisbehörde Ihrem Mandanten die Fahrerlaubnis wegen mangelnder Fahreignung entzogen. Wie Sie als Anwalt in einem solchen Fall vorgehen können, zeigt Ihnen unser Praxisleitfaden - inklusive Muster für eine Anfechtungsklage!
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