Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren wurde in den vergangenen Jahren in knapp 1 % der eröffneten Insolvenzverfahren angeordnet. Dies zeigt die Vorbehalte gegenüber dem Institut der Eigenverwaltung seitens der Insolvenzgerichte und der beteiligten Gläubiger. Dabei bietet die Eigenverwaltung attraktive Vorteile für den Schuldner wie z.B. den Schutz vor Vollstrekungsmaßnahmen im sog. Schutzschirmverfahren. Auf unserer Themenseite beleuchten wir für Sie als Anwalt detailliert alle Aspekte der Eigenverwaltung und bieten Ihnen zudem effektive Muster zum sofortigem Download, um Ihren Arbeitsalltag zu erleichtern. Lesen Sie bis zum Schluss!
Was sind die Voraussetzungen für die Anordnung der Eigenverwaltung? Alles über den Schuldnerantrag, Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses und mehr erfahren Sie hier in unserem Fachbeitrag!
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Im Schutzschirmverfahren kann der Schuldner in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan erstellen, der anschließend durch einen Insolvenzplan umgesetzt werden soll. Alle Details finden Sie in unserem Fachbeitrag, wenn Sie hier klicken!
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Eröffnungsverfahren und Eröffnungsbeschluss: Wie läuft das Verfahren zur Anordnung der Eigenverwaltung ab? Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen!
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Mit der Anordnung der Eigenverwaltung wird zugleich ein Sachwalter bestellt. Daneben gibt es zahlreiche weitere Wirkungen der Anordnung der Eigenverwaltung, was die Verwaltung der Insolvenzmasse, Mitwirkung des Gläubigerausschusses, Verzeichnisse und mehr betrifft. Alle Details finden Sie hier!
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Wann und unter welchen Voraussetzungen das Insolvenzgericht dazu verpflichtet ist, die von ihm angeordnete Eigenverwaltung aufzuheben erläutert Ihnen unser ausführlicher Fachbeitrag!
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Hier finden Sie effektive Arbeitshilfen in Form von Mustern zur Eigenverwaltung, z.B. ein Muster für die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen die Aufhebung der Eigenverwaltung. Jetzt downloaden und sofort in Ihrem Mandat einsetzen!
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