Weist die Eigenverwaltungsplanung behebbare Mängel auf, kann das Gericht die vorläufige Eigenverwaltung dennoch anordnen und eine Frist zur Behebung der Mängel setzen. Sie als Rechtsanwalt müssen sich häufiger mit dem Thema Anordnung einer vorläufigen Eigenverwaltung beschäftigen. Daher haben wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Nach § 270b Abs. 1 Satz 1 InsO bestellt das Gericht - anstelle eines vorläufigen Insolvenzverwalters - einen vorläufigen Sachwalter, wenn die Eigenverwaltungsplanung vollständig und schlüssig ist und die Eigenverwaltungsplanung nicht zur Kenntnis des Gerichts in wesentlichen Punkten auf unzutreffenden Tatsachen beruht. Liegt eine vollständige und schlüssige Eigenverwaltungsplanung vor, ist das Gericht gehalten, die vorläufige Eigenverwaltung anzuordnen. [...]
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Weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft beenden eine Organschaft, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt. Das hat der BFH in seinem Urteil vom 27.11.2019 beschlossen.
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