Der bekannteste und häufigste Kündigungsgrund für Vermieter ist "Eigenbedarf". Unter einer Eigenbedarfskündigung versteht man die Kündigung des vermieteten Objekts durch den Vermieter, da dieser selbst oder ein Mitglied der Familie das vermietete Objekt beziehen will.
Dafür muss ein Vermieter die Wohnung benötigen. Der Vermieter muss den Sachverhalt der Kündigung genau darlegen, den Eigenbedarf nachweisen und dabei auch die Person nennen, die in die Wohnung einziehen soll, sowie deren Interesse begründen (§ 573 Abs. 2 Nr.2 BGB).
Alle grundlegenden Informationen zur Eigenbedarfskündigung: Diese Informationen sollten Sie als Anwalt haben
Alle Informationen zu den Gründen, dem Widerspruch, den Fristen, den Härtefällen, der Sperrfrist sowie zu den Personen, für die der Vermieter Eigenbedarf anmelden kann, können Sie hier erfahren.
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Mietverträge: Eigenbedarfskündigung bei möglichem Pflegebedarf
Wann ist eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs möglich? Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Pflege naher Angehöriger eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen kann.
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Eigenbedarf: Vermieter muss Nutzungsinteresse nachweisen
Der Vermieter muss im Fall einer Kündigung wegen Eigenbedarfs die beachtlichen Kündigungsgründe hinreichend nachweisen. Dazu gehört ein vernünftiges und nachvollziehbares Nutzungsinteresse. Lesen Sie hier die wesentlichen Entscheidungsgründe des Amtsgerichts München zu seinem Urteil.
Eigenbedarfskündigung: Wann greift besonderer Schutz für ältere Mieter?
Das Landgericht Berlin hat die Voraussetzungen für einen besonderen Schutz älterer Mieter vor einer Eigenbedarfskündigung geklärt. Demnach können Mieter vom Vermieter unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter und ihre langjährige und tiefe Verwurzelung am Ort der Mietsache die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
» Wie es zu dieser Entscheidung kam, können Sie hier nachlesen!
Eigenbedarfskündigung für eine „Au-pair“-Kraft?
Nimmt ein Vermieter eine Au-pair-Kraft auf und möchte diese in einer nahegelegenen Wohnung unterbringen will, kann das eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. Unter welchen Voraussetzungen und welche Entscheidung das Amstsgericht München in einem spezifischen Fall getroffen hat, lesen Sie hier.
Eigenbedarfskündigung bei Suizidgefährdung des Mieters
Auch wenn der vom Vermieter geltend gemachte Eigenbedarf vorliegt, kann der Mieter der Kündigung widersprechen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei einer positiv festgestellten Selbstmordgefahr eine Räumung der Wohnung nicht zumutbar ist.
» Lesen Sie hier die Hintergründe sowie den Sachverhalt der Entscheidung!
Eigenbedarfskündigung scheitert an fehlendem Nachweis des Nutzungswillens
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf, muss der Vermieter seinen Nutzungswillen nachweisen. Dabei muss das Interesse beziehungsweise der Nutzungswillen an der Wohnung oder dem Haus nachvollziehbar sein.
Mietverträge: Wann gilt eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen?
Die Neuregelung in § 577a BGB sollte vorrangig das „Münchener Modell“ unterbinden, wonach durch Eigenbedarfskündigungen die dreijährige Kündigungssperre bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen umgangen wurde.
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