Die große BRAO Reform ist da: Diese Vorteile bringen Ihnen die neuen Regeln im Anwaltsberuf

Die Ziellinie ist erreicht beim Berufsrecht der Anwälte und Steuerberater: Am 10. Juni 2021 hat der Bundestag den Regierungsentwurf zur großen BRAO-Reform verabschiedet. Das Gesetz hat am 25. Juni 2021 dann auch den Bundesrat passiert und ist am 1. August 2021 in Kraft getreten. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie umfassend über die BRAO Reform und zeigen Ihnen, welche positiven Wirkungen die Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht für Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin haben.

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Aktuelle Inhalte unserer Themenseiten zur großen BRAO Reform 2021:

Jetzt aktuell! Die Verabschiedung der BRAO Reform im Bundestag: Was ändert sich für Ihre Beratungspraxis? Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

Die große BRAO Reform im Überblick: Was ändert sich in der BRAO, was ändert sich in anderen berufsrechtlichen Gesetzen – und wie proftieren Sie von den Änderungen? Hier klicken und mehr erfahren.

Der Regierungsentwurf im Volltext: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Hier klicken und PDF aufrufen.

 

In aller Kürze: Der Regierungsentwurf zur BRAO Reform baut auf dem Referentenentwurf des BMJV aus dem November 2020 auf, welcher wiederum das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums von 2019 umsetzt. Das Ziel ist es u.a. das anwaltliche Gesellschaftsrecht von Unstimmigkeiten und sogar Verfassungswidrigkeiten zu bereinigen.

 

Die große BRAO Reform 2021: Gesetzestexte und Dokumente

Über die nachfolgenden Links rufen Sie alle relevanten Gestzestexte und weitere wichtige Dokumente rund um das Gesetzgebungsverfahren zur BRAO Reform 2021 auf:

(PDF) Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Hier klicken und PDF aufrufen.

(PDF) Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe. Hier klicken und PDF aufrufen.

(PDF) Eckpunktepapier zur BRAO-Reform

(PDF) Stellungnahme BRAK zum Referentenentwurf der BRAO Reform

(PDF) Stellungnahme DAV zum Referentenentwurf der BRAO Reform

 

Die große BRAO Reform: Wie ist der aktuelle Stand?

Mit dem vom Bundestag am 10. Juni 2021 beschlossenen Regierungsentwurf und der Zustimmung des Bundesrats am 25. Juni 2021 ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Dabei hatte die Regierung zuvor auf die zahlreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf reagiert und den Gesetzestext überarbeitet.

Eine der wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf bezieht sich auf den § 59b Abs. 1 Satz 2 BRAO-E. Durch diesen wird die Unterhaltung einer Ein-Personen-Anwalts-GmbH nun ausdrücklich gesetzlich geregelt und erlaubt.

Außerdem neu: Durch den Referentenentwurf sollten auch die nicht zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften offiziell registriert werden. Durch den neuen Gesetzesentwurf gilt dies nur noch für offizielle. Die Zulassung wird damit die Voraussetzung für ein Gesellschaftspostfach das zuvor unter dem Namen Kanzleipostfach diskutiert wurde.

Der Gesetzesentwurf behandelt nicht nur die BRAO-Reform als solche, sondern umfasst unter anderem auch eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes und der Patentanwaltsordnung. Diese Bereiche sollen also im Rahmen eines Gesetzesentwurfs harmonisiert werden.Am 1. August 2021 ist die BRAO Reform in Kraft getreten.

Einen detaillierten Überblick über alle relevanten Neuregelungen der BRAO-Reform erhalten Sie im folgenden Beitrag – hier klicken und weiterlesen.

 

Der Weg zur großen BRAO-Reform: Vom Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf

BRAO – das steht für Bundesrechtsanwaltsordnung und regelt das Berufsrecht von Rechtsnwält*innen in Deutschland. Dies umfasst Rechte und Pflichten gegenüber Mandant*innen aber auch andere berufsrechtliche Regelungen.

Die BRAO gibt es schon seit 1959, hat seitdem aber viele Änderungen durchlaufen. Nicht weit in der Vergangenheit zurück liegt die Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers des Bundesjustizministeriums Ende August 2019. Es sollte Regelungen der umstrittenen kleinen BRAO-Reform vom März 2017 ablösen.

Klicken Sie hier und lesen Sie eine Stellungnahme des DAV zur kleinen BRAO-Reform.

 

Das Eckpunktepapier zum neuen BRAO Gesetz

Es handelte sich bei benanntem Eckpunktepapier nicht um einen abschließenden Entwurf, sondern lediglich um einzelne Vorschläge zur Orientierung. Diese beinhalteten u.a. das Ziel der Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Regelungen und die Öffnung der Berufsausübung hin zu allen nationalen und europäischen Rechtsformen, also z.B. Personengesellschaften und (vor allem) der GmbH & Co. KG als Rechtsform für anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften.

Auch ging es um Modernisierungen z.B. bzgl. eines elektronischen Verzeichnisses, in dem die Berufsausübungsgesellschaften von der Bundesrechtsanwaltskammer dokumentiert werden sollten. Es sollten ebenfalls die Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit verbessert werden.

Den gesamten Eckpunkteplan des Bundesjustizministeriums von 2019 finden sie hier.

 

Der Referentenentwurf der BRAO-Reform 2021 durch das BMJV

Umgesetzt wurde das Eckpunktepapier durch einen Referentenentwurf des BMJV vom 3. November 2020. Dabei handelte es sich im Allgemeinen um eine Modernisierung der BRAO, die bereits durch die Eckpunkte des Bundesjustizministeriums angeleitet wurde. Eines der Hauptziele wurde auf die Harmonisierung des Berufsrechts von Rechtsanwält*innen, Patentanwält*innen, Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen gelegt.

Auch ein Tätigkeitsverbot bei „sensiblem Wissen“ stand durch den Referentenentwurf im Raum und wurde z.B. durch den Deutschen Anwaltverein (DAV) kritisiert. Dieser forderte Korrekturen – nicht nur im genannten Themenfeld.

Klicken Sie hier und lesen Sie die Stellungnahme des DAV zum Referentenentwurf durch das BMJV. (Stellungnahme Nr.: 87/2020)

Hier finden sie außerdem den vollständigen Referentenentwurf zur großen BRAO Reform.

 

Alle Beiträge zur großen BRAO Reform 2021

Alle bisher erschienenen Beiträge dieser Themenseite auf einen Blick:

Gratis-Download: Spezialreport BRAO Reform 2021

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