Donnerstag, der 10. Juni 2021: Endlich war es soweit, der Bundestag verabschiedete die BRAO Reform.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe wurde bereits am 20. Januar 2021 durch die Bundesregierung beschlossen - jetzt ist er auch durch den Bundestag abgesegnet.
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Zustimmung erfuhr der Entwurf durch CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Linke und die AfD. Die FDP enthielt sich. Der Vorschlag bezüglich eines Tätigkeitsverbots im Rahmen der Beratungspraxis beim Erhalt vertraulicher Informationen wurde dabei nicht in den Entwurf aufgenommen.
Dieser war u.a. durch den Deutschen Anwalt Verein (DAV) stark kritisiert worden. Durchsetzen konnte sich bezüglich einer Lockerung des strikten Drittberatungsverbots für Syndikusrechtsanwälte die Union.
Diese war zuvor nicht im bisherigen Gesetzesentwurf zu finden und konnte im Rahmen des Verfahrens addiert werden. Hintergrund der BRAO-Reform sind die gestiegenen Anforderungen an die steuer- und rechtsberatenden Berufe der aktuellen Zeit.
Um diese zielführend zu bewältigen, sollen der Wissensaustausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Berufsgruppen durch die BRAO Reform liberalisiert werden. Hierdurch soll eine zeitgemäße MandantInnenbetreuung möglich sein.
Parallel verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und weiterer Vorschriften. Auch hier lagen bereits sowohl der Gesetzesentwurf der Bundesregierung und eine Stellungnahme des Bundesrats vor.
Ein Vorschlag der FDP über eine Anpassung der juristischen Ausbildung an das digitale Zeitalter wurde abgelehnt. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten bei einer Enthaltung von Linken und Grünen dagegen.