Ein Arbeitsvertrag entsteht zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber und gilt als privatrechtlicher Vertrag zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Auf dieser Seite haben wir explizit für Sie mehrere Fachbeiträge zusammengestellt, die wichtige Informationen zu Arbeitsverträgen beinhalten. Klicken Sie sich durch und erfahren Sie wichtige grundlegende Informationen, welche Vorüberlegungen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses es gibt und lesen Sie eine Besprechung zu einem Urteil des EuGH mit wertvollem Praxishinweis!
Rechtsgrund für die Erbringung der Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis ist ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossener Privatrechtsvertrag nach § 611a BGB. Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sind nicht konstitutiv, wenn diese vielfach auch Inhalte des Arbeitsverhältnisses festlegen. Auch im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der nicht nur die Abschluss- und die inhaltliche Gestaltungs-, sondern auch die Formfreiheit umfasst. [...]
In diesem Fachbeitrag erfahren Sie grundlegende Informationen über den Arbeitsvertrag als Rechtsgrundlage, die Arbeitsleistung gegen Vergütung, Leistungsstörungen sowie das Arbeits- und Verbraucherschutzrecht. Klicken Sie hier und informieren Sie sich!
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Der Begründung eines Arbeitsverhältnisses geht die Suche des Arbeitgebers nach einem geeigneten Bewerber bzw. die des Arbeitnehmers nach einer seinen Qualifikationen, Gehaltswünschen und sonstigen Vorstellungen entsprechenden Arbeitsstelle voraus. Eingeleitet wird die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses entweder durch eine Stellenausschreibung des Arbeitgebers, eine Eigenwerbung des künftigen Arbeitnehmers ("Initiativbewerbung"), eine Kontaktaufnahme durch einen Personalberater ("Headhunter") oder die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste der zuständigen Arbeitsagentur (§§ 35-39a SGB III) durch den Arbeitgeber. [...]
In diesem Fachbeitrag erfahren Sie mehr bezüglich der Vorüberlegungen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Lesen Sie auf jeden Fall bis zum Ende!
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Feste Beschäftigungsverhältnisse stellen einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes dar, während befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Umständen auch den Bedürfnissen der Arbeitnehmer entsprechen können. [...]
Klicken Sie hier und lesen Sie wichtige Informationen über den Sachverhalt sowie die wesentlichen Aussagen der Entscheidung, den Folgerungen aus der Entscheidung und missen Sie auf keinen Fall den nützlichen Praxishinweis!
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