LSG Bayern - Urteil vom 17.03.2011 (L 6 R 1033/09)
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 02.07.2009 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen Streitig ist, ob [...]