LSG Bayern - Urteil vom 30.03.2011 (L 2 P 52/09)
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23. November 2009 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Die [...]