LAG Köln - Beschluss vom 02.03.2011 (9 Ta 21/11)
1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28. Dezember 2010 - 8 Ga 146/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Streitwert: EUR 12.500,00. Die nach §§ 567 Abs. [...]