LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 18.04.2011 (10 Ta 79/11)
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 9. Februar 2011, Az.: 4 Ca 1682/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Der [...]