OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.10.2014 (19 E 612/14)
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für das PKH-Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über den Gegenstandswertfestsetzungsantrag durch den [...]