VGH Bayern - Beschluss vom 25.11.2014 (11 C 14.1589)
In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 7. April 2014 wird der Streitwert für das Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz auf 1.200,- Euro festgesetzt. Die im eigenen Namen erhobene Beschwerde [...]