OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 09.12.2013 (11 W 30/13)
Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 20.6.2013 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.500 Euro festgesetzt. I. Mit [...]