LAG Köln - Beschluss vom 26.01.2011 (9 Ta 325/10)
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 22. Juli 2010 - 2 Ca 325/10 - abgeändert: Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Fritz aus [...]