LAG Köln - Beschluss vom 18.05.2009 (4 Ta 72/09)
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.01.2009 - 10 Ca 5851/08 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Kammer folgt dem [...]