LSG Hamburg - Urteil vom 21.11.2013 (L 1 KR 125/12)
1. Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts verurteilt, an die Klägerin 100,- EUR nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. seit dem 7. August 2008 sowie weitere 46,41 Euro zu zahlen. 2. Im [...]