LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.04.2013 (L 11 R 1038/12)
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 23.01.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Zwischen den Beteiligten [...]