LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 10.08.2010 (L 5 B 584/08 AS ER)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Die Beteiligten streiten noch über eine Nachzahlung wegen der Kosten der Unterkunft (KdU) iHv 117,71 EUR, über eine Verpflichtung [...]