LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 29.04.2009 (L 6 SB 161/08)
Die Entschädigung der Klägerin anlässlich der Wahrnehmung des Termins zur Untersuchung durch den Sachverständigen Dr. I am 08.01.2009 wird auf 17,50 Euro festgesetzt. I. Die in E, W-straße 0, wohnhafte Klägerin hat im [...]